Sie haben 0 - 1 fehlende Zähne (ausgenommen Weisheitszähne)?
Dann sind die folgenden Versicherungen für sie richtig:
Erstattung für Zahnersatz max.
– 1.500,-EUR im 1.Kalenderjahr
– 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
– 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
– 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr.
Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet.
Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 100%, max. 2.000,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze. – Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 1.500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
– 3.000.-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
– 4.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
– 6.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Anrechnung der Versicherungsdauer ab 1-jähriger Vorversicherung mit mindestens 90% Erstattung für Zahnersatz.
Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet.
Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100%, max. 5.000,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer erstattet. Bei späterem Behandlungsbeginn max. 2.500,-EUR. Ohne GKV-Leistung werden 35% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet. – Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 100,-EUR pro Behandlung, max. zweimal pro Versicherungsjahr erstattet. – Bleaching wird zu 100%, max. 200,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren erstattet.
Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100%, max. 300,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. – Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden 35% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet.
Sie haben 2 - 3 fehlende Zähne (ausgenommen Weisheitszähne)?
Dann sind die folgenden Versicherungen für sie richtig:
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 900,-EUR im 1.Kalenderjahr
– 2.700,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
– 5.400,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
– 8.100,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr.
Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung.
Für Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) werden 90% der Restkosten nach GKV-Leistung erstattet.
Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) werden 90% der Restkosten nach
GKV-Leistung erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden max. 100% erstattet.
Für Kieferorthopädie werden bis zum vollendeten 18.Lebensjahr 90% der Restkosten nach GKV-Leistung, max. 3.600,-EUR, für die gesamte Versicherungsdauer erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze. – Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 90%, max. 108,-EUR pro Kalenderjahr, erstattet.
Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 90% der Restkosten nach GKV-Leistung erstattet.
Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 900,-EUR im 1.Kalenderjahr
– 2.700,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
– 5.400,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
– 8.100,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr.
Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung.
Für Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) werden 90% der Restkosten nach GKV-Leistung erstattet.
Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) werden 90% der Restkosten nach
GKV-Leistung erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden max. 100% erstattet.
Für Kieferorthopädie werden bis zum vollendeten 18.Lebensjahr 90% der Restkosten nach GKV-Leistung, max. 3.600,-EUR, für die gesamte Versicherungsdauer erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze. – Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 90%, max. 108,-EUR pro Kalenderjahr, erstattet.
Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 90% der Restkosten nach GKV-Leistung erstattet.
Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 750,-EUR im 1.Kalenderjahr
– 1.500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
– 2.250,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
– 3.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. Ohne GKV-Leistung werden fiktiv 40% (bei Zahnbehandlung, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie 20%) als Leistung angerechnet.
Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 80% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet, zu 85% bei 5 Jahren und zu 90% bei 10 Jahren Bonusheft.
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet, zu 85% bei 5 Jahren und zu 90% bei 10 Jahren Bonusheft.