Zahnzusatzversicherung janitos dental plus

Der Tarif dental plus der janitos ist ein Hochleistungstarif. Bewertung in Finanztest 05/2010: noch nicht getestet.

Stärken: Sehr gute Leistungen in allen Bereichen (Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO und Prophylaxe).  Anerkennung des Bonusheftes (dann Erstattung bei privatärztlichen Anteilen bis 90%). Auch Akupunktur und Vollnarkose sind erstattungsfähig. Fehlende Zähne können bei verminderter Leistungsstaffel mitversichert werden.

Schwächen: Zahnbehandlung wird nur dann zu 100% erstattet, wenn innerhalb der Leistungspflicht der GKV Zuzahlungen anfallen. Darüber hinaus besteht keine Leistungspflicht.

Unser Fazit: Für den Leistungsumfang sehr günstiger Tarif ohne auffällige Schwächen. Der Tarif muss sich als sehr neuer Tarif jedoch noch am Markt beweisen. Empfehlenswert!

 

Tarifdetails janitos dental plus:

Unsere Bewertung

Ratings janitos dental plus

janitos dental plus wurde noch nicht getestet

 

Zahnersatz

100% bei Regelversorgung. 90/85/80% je nach Bonusheft. Werden für die gewählte Versorgung zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen (z.B. weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung gewählt wurde), ist der Erstattungsbetrag für Aufwendungen auf 50% der tariflichen Leistungen begrenzt

Implantate

100% bei Regelversorgung. 90/85/80% je nach Bonusheft. Werden für die gewählte Versorgung zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen (z.B. weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung gewählt wurde), ist der Erstattungsbetrag für Aufwendungen auf 50% der tariflichen Leistungen begrenzt

Knochenaufbau bei Implantaten

ja

Funktionsanalyse / -therapie

ja

Inlays

100% bei Regelversorgung. 90/85/80% je nach Bonusheft. Werden für die gewählte Versorgung zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen (z.B. weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung gewählt wurde), ist der Erstattungsbetrag für Aufwendungen auf 50% der tariflichen Leistungen begrenzt

Zahnbehandlung

100% bei GKV-Leistung. Sofern die Zahnbehandlung im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung durchgeführt werden kann, werden Aufwendungen nicht ersetzt.
Privatzahnärztliche Rechnungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn für die Maßnahme insgesamt keine Leistungspflicht der GKV besteht.

prof. Zahnreinigung

90% bis zum Rechnungsbetrag von 100 € pro Jahr

Leistung ohne Vorleistung GKV

Zahnbehandlung siehe oben. Zahnersatz ja.

Sachkostenliste

ja

Leistung bis GOZ

ja

Kieferorthopädie

80% bei Behandlungsbeginn bis zum 18. Lebensjahr bis max. Rechnungsbetrag 5000 €

Vorlage Heil- und Kostenplan

Ja, muß vorgelegt werden ab voraussichtlichem Rechnungsbetrag von 1000 EUR, ansonsten nur 50% Erstattung für den übersteigenden Teil

Leistungsstaffel

Bei 0 oder 1 fehl. Zahn:
1.000 Euro i. d. ersten 12 Monaten,  
2.000 Euro i. d. ersten 24 Monaten,  
3.000 Euro i. d. ersten 36 Monaten,  
4.000 Euro i. d. ersten 48 Monaten
Bei 2 fehl. Zähnen:
300 Euro i. d. ersten 12 Monaten,
600 Euro i. d. ersten 24 Monaten,
900 Euro i. d. ersten 36 Monaten,
1.200 Euro i. d. ersten 48 Monaten
bei 3 fehl. Zähnen:
150 Euro i. d. ersten 12 Monaten,
300 Euro i. d. ersten 24 Monaten,
450 Euro i. d. ersten 36 Monaten,
600 Euro i. d. ersten 48 Monaten

Leistungen bei fehlen

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